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Betriebliche Suchtberatung

Aus verschiedenen Studien im In- und Ausland geht hervor, dass sowohl in Produktions- als auch in Dienstleistungsunternehmen damit gerechnet werden muss, dass 5-10 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Alkohol- oder andere Abhängigkeitsprobleme haben. Sinkende Arbeitsleistungen, Ausfälle und Fehler oder ein schlechtes Arbeitsklima zwingen Unternehmen zum Handeln.

Eines ist klar: Probleme verschwinden in der Regel nicht von selbst. Hinsehen, nicht wegschauen heisst die Devise. Dabei sollen Lösungen gesucht werden, welche sowohl die Interessen des Betriebes, als auch jene der betroffenen Person berücksichtigen.

Für konstruktive Interventionen gelten einige Grundprinzipien: 

  • Ziel für den Betrieb ist es, dass die betroffene Person wieder mit normaler Leistung arbeiten kann. Deshalb ist es sinnvoll, wenn der Betrieb sich als Arbeitgeber verhält und nicht die Sucht, sondern das Arbeitsverhalten im Mittelpunkt steht.
  • Ziel für die betroffene Person ist die Lösung ihrer Probleme und die Wahrung des Arbeitsplatzes. Es braucht Zeit, bis Betroffene in der Lage sind, eine Abhängigkeit einzugestehen, Hilfe in Anspruch zu nehmen und Veränderungen spürbar werden
  • Konsequentes Handeln und klare Forderungen sind wichtige Bausteine des Vorgehens. Bei aller Konsequenz soll die Haltung aber wohlwollend und unterstützend sein. Geben Sie dem Mitarbeitenden eine echte Chance zu Veränderungen. Kündigen Sie nur Konsequenzen an, die Sie auch durchführen werden.

 

Rechtzeitig fachliche Unterstützung holen - sich selbst entlasten
Menschen mit Suchtproblemen brauchen in der Regel eine intensive Begleitung. Betrieb und vorgesetzte Person verfügen aber meist nicht über die nötigen zeitlichen und fachlichen Ressourcen. Die auf Sucht spezialisierten Beratungsstellen füllen diese Lücke, indem sie die Betriebe entlasten und unterstützen. Dies geschieht einerseits durch das Erarbeiten angemessener Interventionen zusammen mit Vorgesetzten oder Personalverantwortlichen, andererseits durch die Behandlung von Mitarbeitenden mit Abhängigkeitsproblemen.
Eine gut abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Betrieb und Beratungsstelle wirkt der Ausgliederung von suchtgefährdeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegen. Beraterinnen und Berater der Suchtberatung können zu jedem Zeitpunkt beigezogen werden: Sei dies ganz am Anfang zur Planung der Strategie im Umgang mit der betroffenen Mitarbeiterin oder des betroffenen Mitarbeiters, sei dies zu punktuellen Fragen oder auch zur Begleitung des ganzen Prozesses. Das Angebot der Beratungsstellen ist kostenlos, die Gespräche werden vertraulich behandelt.

Zögern Sie nicht uns anzurufen. Für Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Das Gesundheitsamt beitet ausserdem für Arbeitgeber sowie Führungspersonen zu verschiedenen Themen Informationsveranstaltungen als Business-Lunches an.