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Jugendschutz

Der Jugendschutz umfasst rechtliche Bestimmungen und Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen Gefahren. Im Kanton Zug bilden sowohl eidgenössische wie auch kantonale Bestimmungen den gesetzlichen Rahmen für den Jugendschutz.

Wenn Sie ein Fest, eine Party oder einen Sportanlass veranstalten, lesen Sie bitte unseren Leitfaden. Sie können ihn weiter unten herunterladen und bestellen. Er hilft Probleme, die durch übermässigen Alkoholkonsum entstehen, zu verhindern. Der Leitfaden vermittelt Ihnen Informationen zur Instruktion des Personals, zum Einsatz von Präventionsmaterial und zur Vermeidung von Verkehrsunfällen, Vandalismus und Littering.

Bitte beziehen Sie zudem folgendes Material kostenlos bei uns:

  • Hinweisschilder mit Jugendschutzbestimmungen zum Aufhängen (für den Verkaufs- und Kassenbereich)
  • Flyer mit Hinweisen und Tipps für Personen an der Kasse oder im Ausschank (Titel: "Sorry, aber du bist zu jung - ich darf dir keinen Alkohol verkaufen!")
  • farbige Kontrollbänder fürs Handgelenk (rote für Jugendliche unter 16 Jahren, orange für 16- bis 18-jährige und grüne für junge Erwachsene ab 18 Jahren).

 

Zudem geben wir Ihnen gerne Sticker mit den für den Jugendschutz kritischen Jahrgängen ab. Sie können die Sticker auf Ihre Kasse oder Ihr Portmonee aufkleben. So erkennen Sie bei der Ausweiskontrolle rasch, wem Sie welche alkoholische Getränke verkaufen dürfen. Weiter unten finden Sie ausserdem eine Broschüre mit Empfehlungen, wie man den Jugendschutz verantwortungsbewusst umsetzt.