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Alkohol und Jugendschutz

Stellen Sie sicher, dass in Ihrem Restaurant, Lebensmittelgeschäft oder in Ihrer Festwirtschaft Jugendliche unter 16 Jahren keine alkoholischen Getränke und Jugendliche unter 18 Jahren keine Spirituosen erhalten. Sie machen sich strafbar, wenn Sie diese Regeln nicht einhalten!

Bei uns erhalten Sie folgendes Informationsmaterial für Ihr Personal und Ihre Gäste: 

  • Hinweisschilder mit Jugendschutzbestimmungen zum Aufhängen (für den Verkaufs- und Kassenbereich)
  • Flyer mit Hinweisen und Tipps für Personen an der Kasse oder im Ausschank (Titel: "Sorry, aber du bist zu jung - ich darf dir keinen Alkohol verkaufen!"
  • verschiedenfarbige Kontrollbänder für Jugendliche (rote für Jugendliche unter 16 Jahren, orange für 16- bis 18-jährige und grüne für junge Erwachsene ab 18 Jahren)
  • einen Leitfaden "Alkoholausschank ohne Ärger" für Veranstaltende von Festen, Partys und Sportanlässen.
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