Spitex
Die Einwohnergemeinden haben die Versorgung der Bevölkerung im Bereich der spitalexternen Pflege (Spitex) sicherzustellen. Sie haben dem Verein Spitex Kanton Zug einen entsprechenden Leistungsauftrag erteilt und leisten finanzielle Beiträge.
Der Regierungsrat hat der Spitex Kanton Zug einen Leistungsauftrag für die ambulante Akut- und Übergangspflege erteilt. Der Kanton leistet daran finanzielle Beiträge.
Private Spitexorganisationen können ebenfalls Dienstleistungen anbieten.
Die Gesundheitsdirektion übt die gesundheitspolizeiliche Aufsicht aus und erteilt die Betriebsbewilligung. Die Pflegedienstleitung eines Spitexdienstes benötigt zudem eine Berufsausübungsbewilligung. Diese ist beim Kantonsärztlichen Dienst (Medizinalamt) zu beantragen.
| Bezeichnung | Preis | Merkliste | Warenkorb | Download |
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| Im Kanton Zug tätige Spitexorganisationen - Dokument |
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| Kriterienliste gesundheitspolizeiliche Zulassung von Spitexdiensten - Formular |
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| Leistungsauftrag ambulante Akut- und Übergangspflege - Dokument |
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| Vertragsärztin/Vertragsarzt für Spitex-Organisationen: Aufgaben - Dokument |
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