Krankenversicherung
Versicherungsobligatorium
Personen mit Schweizer Wohnsitz oder Aufenthalt müssen sich in der Schweiz gegen Krankheit versichern. Das Gleiche gilt (je nach Wohnland) auch für ihre nicht erwerbstätigen Familienangehörige mit Wohnsitz in einem EU/EFTA-Staat. Analoge Regelungen gelten für Grenzgänger. Unter bestimmten Voraussetzungen können gewisse Personen von der Versicherungspflicht befreit werden. Die Gemeinden prüfen die Gesuche. Für Näheres: Siehe Merkblätter zum KVG-Obligatorium.
Zur Krankenversicherung allgemein: BAG.
Thema
| Bezeichnung | Preis | Merkliste | Warenkorb | Download |
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| Adressen Einwohnerkontrollen - Informationsblatt |
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| Fragebogen für Zuziehende zur Abklärung der Versicherungspflicht - Formular |
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| Prämien 2011 - Dokument |
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| Prämienvergleich Kantone 2011 - Dokument |
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