Radon
Mit Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung wurden die Kantone aufgefordert, eine Kontaktstelle zu benennen. Die Radonkontaktstelle ist der Abteilung Lebensmittelkontrolle zugeordnet.
Ende Mai 2011 hat der Bundesrat den nationalen Aktionsplan 2012-2020 zum Schutz vor Radon in Wohn- und Aufenthaltsräumen verabschiedet. Darin sind die vorrangigen Massnahmen festgelegt, um einen angemessenen Schutz der Bevölkerung sicherzustellen.
Folgende Aufgaben haben die Kantone gemäss der Strahlenschutzverordnung wahrzunehmen:
- Sie sorgen dafür, dass genügend Radonmessungen durchgeführt werden, damit die Gebiete mit erhöhten Radongaskonzentrationen festgestellt werden können;
- sie bestimmen aufgrund der Messungen, welche Gebiete als Radongebiete zu bezeichnen sind;
- sie erlassen Bauvorschriften, damit Grenz- und Richtwerte eingehalten werden;
- sie ordnen auf Gesuch hin Messungen oder Sanierungen an;
- sie führen in öffentlichen Gebäuden selbst Messungen und Sanierungen durch;
- sie kontrollieren nach Beendigung der Bauarbeiten stichprobenweise, ob die Grenzwerte eingehalten sind;
- sie informieren im Kanton über die Radonsituation.
| Bezeichnung | Preis | Merkliste | Warenkorb | Download |
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| Medienmitteilung "Radonmessungen im Kanton Zug" - Dokument |
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| Radon Messkampagne Winter 2009/2010: Gemeinde Menzingen - Dokument |
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| Radon Messkampagne Winter 2009/2010: Gemeinde Neuheim - Dokument |
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| Radonmessungen im Kanton Zug: Abschlussbericht 2003 - Dokument |
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| Radonmessungen im Kanton Zug: Das wichtigste in Kürze 2003 - Dokument |
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| Übersicht zur Radon Messkampagne 2009-2011 - Dokument |
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