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Radon

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Mit Inkrafttreten der Strahlenschutzverordnung wurden die Kantone aufgefordert, eine Kontaktstelle zu benennen. Die Radonkontaktstelle ist der Abteilung Lebensmittelkontrolle zugeordnet. 

Ende Mai 2011 hat der Bundesrat den nationalen Aktionsplan 2012-2020 zum Schutz vor Radon in Wohn- und Aufenthaltsräumen verabschiedet. Darin sind die vorrangigen Massnahmen festgelegt, um einen angemessenen Schutz der Bevölkerung sicherzustellen.  

Folgende Aufgaben haben die Kantone gemäss der Strahlenschutzverordnung wahrzunehmen:

  • Sie sorgen dafür, dass genügend Radonmessungen durchgeführt werden, damit die Gebiete mit erhöhten Radongaskonzentrationen festgestellt werden können;
  • sie bestimmen aufgrund der Messungen, welche Gebiete als Radongebiete zu bezeichnen sind;
  • sie erlassen Bauvorschriften, damit Grenz- und Richtwerte eingehalten werden;
  • sie ordnen auf Gesuch hin Messungen oder Sanierungen an;
  • sie führen in öffentlichen Gebäuden selbst Messungen und Sanierungen durch; 
  • sie kontrollieren nach Beendigung der Bauarbeiten stichprobenweise, ob die Grenzwerte eingehalten sind;
  • sie informieren im Kanton über die Radonsituation.