Reinheit und Wahrheit
Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung LGV regelt das in Verkehr bringen, den hygienischen Umgang, die Selbstkontrolle, die Ein- Durch- und Ausfuhr von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen. Sie müssen Anforderungen genügen, die sich auch auf Reinheit und Wahrheitsgehalt beziehen. So müssen alle Angaben über Lebensmittel, ihre Zusammensetzung, Beschaffenheit, Herkunft usw. den Tatsachen entsprechen und dürfen nicht zur Täuschung Anlass geben.
Verunreinigungen und Verderb sind verbunden mit dem Verlust an Qualität und der Minderung des Wertes eines Lebensmittels.
Verderb ist gekennzeichnet durch chemische, physikalische und sensorisch wahrnehmbare Veränderungen. Bei mikrobiellem Verderb sind die mit den Sinnen wahrnehmbaren Veränderungen erst sehr spät feststellbar, wenn die Verderbnisvorgänge bereits weit fortgeschritten sind und die betroffene Ware nicht mehr "gerettet" werden kann.
Um Verunreinigungen (Fremdstoffe aus der Umwelt, Rückstände aus Pflanzenbehandlung, Vorratsschutz und Tierhaltung, GVO, gesundheitsgefährdende Mikroorganismen...), Verderbnisabläufen (mikrobieller Verderb, Schimmelpilzgifte, Ranzigkeit...) oder gar Verfälschungen (gepanschte Speiseöle, minderwertige Zutaten...) auf die Spur zu kommen müssen oft auch komplexe und aufwändige Nachweisverfahren angewendet werden. In vielen Fällen ist es notwendig, zusätzlich eine lückenlose Warenflusskontrolle durchzuführen. Die gleichen Schwierigkeiten können sich bei der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes von Angaben (z.B. Tierart bei Fisch und Fleisch) stellen.
