Meldepflicht für Lebensmittelbetriebe
Mit der Übernahme des EG-Hygienerechts wird im schweizerischen Recht eine generelle Meldepflicht für Betriebe, die mit Lebensmitteln umgehen, eingeführt. Betriebe, die vor dem 1.1.2006 bei der kantonalen Lebensmittelkontrollbehörde (Kantonschemiker, Kantonstierarzt) registriert waren (Inspektionsrapporte, Untersuchungsberichte), gelten als gemeldet.
