Navigation
Artikelaktionen

Gesetzliche Grundlagen

Das Lebensmittelsgesetz (LMG), die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) und die weiteren dazugehörigen Folgeverordnungen bilden die Grundlagen zum Vollzug und zur Umsetzung des Lebensmittelrechts.

Das Gesetz erfasst:

  • das Herstellen, Behandeln, Lagern, Transportieren und Abgeben von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen;
  • das Kennzeichnen und Anpreisen von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen:
  • die Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen
  • die landwirtschaftliche Produktion, soweit sie der Herstellung von Lebensmitteln dient.

 

Mit den zugehörenden Verordnungen setzt das LMG die allgemeinen Grundsätze um in konkrete Anforderungen an Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände.

Der Vollzug der Lebensmittelkontrolle im Kanton Zug ist in einer kantonalen Verordnung geregelt.