Fremd- und Inhaltsstoffe
Als Fremd- und Inhaltsstoffe definiert der Gesetzgeber:
- Pflanzenschutzmittel, Vorratsschutzmittel sowie Regulatoren für die Pflanzenentwicklung;
- Metalle und Metalloide;
- pharmakologische Wirkstoffe
- andere Fremd- und Inhaltsstoffe;
- Radionuklide.
Rückstände von Fremdstoffen können über die Anwendung in der landwirtschaftlichen oder industriellen Produktion in die Lebensmittel gelangen. Bei sachgemässer Anwendung sind die Toleranz- und Grenzwerte ohne Probleme einzuhalten.
Pflanzliche Lebensmittel nehmen unter anderem aus kontaminierten Böden, von Düngern und Giesswasser Metalle auf. Verbote und Schutzmassnahmen, die unter anderem in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV verankert sind, helfen die Metallbelastung zu senken.
Pharmakologische Wirkstoffe, wie Antibiotika oder Hormone, sind Tierarzneimittel. Sie werden in der Fleischproduktion nur zu therapeutischen Zwecken angewendet. In manchen Ländern werden sie auch als Leistungsförderer in der Tiermast eingesetzt, was in der Schweiz verboten ist.
Mikrobielle Toxine bilden sich auf verschimmelten und fauligen Lebensmitteln. Schimmelpilze bilden sogenannte Mykotoxine, wie z.B. Aflatoxine. Für Aflatoxine mit ihrem krebsfördernden Potential sind strenge Grenzwerte festgelegt.
Radionuklide sind radioaktive Elemente, die vor allem bei Atomreaktorunfällen und Atombombenabwürfen freigesetzt werden oder wurden. Einige spezifische Lebensmittel enthalten immer noch erhöhte Werte an Radionukliden, die vom Reaktorunfall in Tschernobyl stammen.
