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Begutachtungen Lebensmittelbetriebe

Bei Betriebsübernahmen, Neubauten und Renovationsvorhaben, Betriebserweiterungen und ähnlichem bieten wir Begutachtungen nach Lebensmittelrecht an, über

  • Räume und Einrichtungen,
  • Betriebsabläufe und Einrichtungskonzepte,
  • Warenangebote und Lagerbestände,
  • Apparate und Gerätschaften,
  • Personaleinrichtungen, Sammlung der Entsorgungsgüter.

 

Solche Begutachtungen, rechtzeitig beantragt und durchgeführt, ersparen oft Ärger, unnötige Auslagen und allfällige spätere amtlich angeordnete Verbesserungen zum Schutz der Lebensmittelsicherheit.