Fachbewilligungen
Berufsleute, die besonders risikoreiche Arbeiten mit Chemikalien durchführen, benötigen eine Fachbewilligung.
Die folgenden Tätigkeiten dürfen nur unter Anleitung einer Person mit einer Fachbewilligung durchgeführt werden.
- Schädlingsbekämpfung für Dritte
- Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln
- Desinfektion von Badewasser in Gemeinschaftsbädern
- Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und Gartenbau, in speziellen Bereichen wie Sportplätze, Umgebung von Bauten, in der Waldwirtschaft
- Verwendung von Holzschutzmitteln
- Umgang mit Kältemitteln
