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Fachbewilligungen

Berufsleute, die besonders risikoreiche Arbeiten mit Chemikalien durchführen, benötigen eine Fachbewilligung.

Die folgenden Tätigkeiten dürfen nur unter Anleitung einer Person mit einer Fachbewilligung durchgeführt werden. 

  • Schädlingsbekämpfung für Dritte
  • Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln
  • Desinfektion von Badewasser in Gemeinschaftsbädern
  • Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und Gartenbau, in speziellen Bereichen wie Sportplätze, Umgebung von Bauten, in der Waldwirtschaft
  • Verwendung von Holzschutzmitteln
  • Umgang mit Kältemitteln