Chemikalien-Ansprechperson
Betriebe und Bildungsstätten müssen eine Chemikalien-Ansprechperson bezeichnen, die über gewisse fachliche und betriebliche Kompetenzen verfügen muss. Dabei müssen insbesondere Betriebe und Bildungsstätten, die mit besonders gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen umgehen oder gefährliche Stoffe oder Zubereitungen herstellen oder abgeben, die Chemikalien-Ansprechperson aktiv den kantonalen Vollzugsbehörden mitteilen.
Die Chemikalien-Ansprechperson stellt die Information zwischen den zuständigen Vollzugsbehörden und dem Betrieb oder Bildungsstätte sicher.
Bitte beachten Sie die Merkblätter.
