Bewilligung von Kältemittelanlagen
Auf der mehrsprachigen Internet-Plattform (D, F, I) kann abgeklärt werden, ob für neue Anlagen eine Bewilligung erforderlich ist, ob das vorgesehene Kältemittel zulässig ist und welche Auflagen (Kälteträger-Kreislauf, Wärmeträger-Kreislauf) an die Bewilligung geknüpft werden. Wenn die Anlage den Vorgaben des BAFU entspricht, wird per E-Mail eine Bewilligung zugestellt. Die Inbetrieb- wie Ausserbetriebnahme und die heute in Betrieb stehenden Anlagen sind ebenfalls zu melden.
