Chemikalien
Wir sind die Chemikalienfachstelle im Kanton und vollziehen die Chemikaliengesetzgebung, soweit keine anderen Ämter zuständig sind.
Das Chemikaliengesetz und die darauf abgestützten Verordnungen sind seit dem 1. August 2005 in Kraft. Die Giftklassen und die entsprechende Kennzeichnung mit Giftbändern sind aufgehoben. Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Zubereitungen erfolgen mit Gefahrensymbolen und -bezeichnungen sowie mit standardisierten Gefahren- oder Risikohinweisen (R-Sätze) und Sicherheitsratschlägen (S-Sätze).
Im Chemikaliengesetz hat die Eigenverantwortung einen hohen Stellenwert, dies mit Blick auf die Selbstkontrolle, das in Verkehr bringen, die Informationspflicht gegenüber Abnehmerinnen und Abnehmern und die Sorgfaltspflicht.
Die Einschränkungen und Verbote für umweltgefährdende Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände sind in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung geregelt.
Thema
- Bewilligung von Kältemittelanlagen
- Biozide
- Chemikalien-Ansprechperson
- Entsorgen von Chemikalien und Chemikalienabfällen
- Fachbewilligungen
- Informationen zum Chemikalienrecht
- Umgang mit giftigen Stoffen und Zubereitungen
- Umweltgefährdende Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände
- Vergiftungen
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| Chemikalienrecht - Liste der Vollzugsaufgaben und Zuständigkeiten im Kanton Zug - Dokument |
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