Navigation
Artikelaktionen

Aussergerichtliche Unterhaltsverträge

Für Kinder unverheirateter Eltern wird ein Unterhaltsvertrag abgeschlossen zur Regelung der Unterhaltspflichten beider Elternteile. Mit der Begründung des Kindesverhältnisses erhält die Unterhaltspflicht des Vaters ihre gesetzliche Grundlage. Der Unterhaltsbeitrag soll den Bedürfnissen des Kindes sowie der Lebensstellung und Leistungsfähigkeit der Eltern entsprechen.

Der Unterhaltsvertrag wird für das Kind erst mit der Genehmigung durch die Vormundschaftsbehörde verbindlich. Die Vormundschaftsbehörde hat bei der Beurteilung des Unterhaltsbeitrages wichtige Tatsachen festzustellen (Einkommenssituation der Eltern, Lebensbedarf des Kindes etc.) und darf den Vertrag nur genehmigen, wenn er den Interessen des Kindes entspricht.

Bei der Beurteilung des Unterhaltsbeitrages richtet sich die Vormundschaftsbehörde Menzingen nach den 'Empfehlungen zur Bemessung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder' des Kantons Zürich. 

Detaillierte Auskunft zur Bemessung der Unterhaltsbeiträge und zu inhaltlichen Fragen des Unterhaltsvertrages erteilt das Vormundschaftssekretariat Menzingen. Das Muster eines Unterhaltsvertrages kann unten stehend als Word-Datei heruntergeladen werden.