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Vormundschaftsamt

Das Vormundschaftsamt Menzingen ist zuständig für vormundschaftliche Massnahmen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen (Kindes- und Jugendschutz) sowie von Erwachsenen mit Wohnsitz in der Gemeinde Menzingen. Es stützt sich bei seiner Arbeit auf die Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Die Vormundschaftsbehörde Menzingen:

  • nimmt Anzeigen und Anträge von Privatpersonen und anderen Institutionen oder Amtsstellen entgegen
  • überprüft die Notwendigkeit vormundschaftlicher Massnahmen mittels Abklärungen im Einzelfall
  • sucht und vermittelt Privatpersonen als Mandatsträger
  • berät und begleitet Privatpersonen in der Mandatsführung
  • prüft Berichte und Rechnungen der Mandatsträger
  • berät Eltern und genehmigt aussergerichtliche Unterhaltsverträge für Kinder unverheirateter Eltern
  • regelt den persönlichen Verkehr des nicht obhutsberechtigten Elternteils zu seinem Kind
  • erteilt das gemeinsame Sorgerecht an nicht verheiratete Eltern
  • erteilt Pflegeplatzbewilligungen für die Aufnahme eines Kindes und beaufsichtigt die Pflegeverhältnisse
  • überwacht die Pflegeverhältnisse
  • erteilt Bewilligungen zur Führung einer Kinderkrippe oder eines Kinderhortes und beaufsichtigt diese


Für die Vereinbarung eines Gesprächstermins bitten wir um telefonische Voranmeldung unter Telefon +41 41 757 22 30, Fax +41 41 757 22 11.

Das Vormundschaftsamt Menzingen untersteht gemäss Gemeindegesetz dem Amtsgeheimnis und der amtlichen Schweigepflicht. Die erforderliche Diskretion ist gewährleistet.