Vormundschaftsamt
Das Vormundschaftsamt Menzingen ist zuständig für vormundschaftliche Massnahmen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen (Kindes- und Jugendschutz) sowie von Erwachsenen mit Wohnsitz in der Gemeinde Menzingen. Es stützt sich bei seiner Arbeit auf die Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Die Vormundschaftsbehörde Menzingen:
- nimmt Anzeigen und Anträge von Privatpersonen und anderen Institutionen oder Amtsstellen entgegen
- überprüft die Notwendigkeit vormundschaftlicher Massnahmen mittels Abklärungen im Einzelfall
- sucht und vermittelt Privatpersonen als Mandatsträger
- berät und begleitet Privatpersonen in der Mandatsführung
- prüft Berichte und Rechnungen der Mandatsträger
- berät Eltern und genehmigt aussergerichtliche Unterhaltsverträge für Kinder unverheirateter Eltern
- regelt den persönlichen Verkehr des nicht obhutsberechtigten Elternteils zu seinem Kind
- erteilt das gemeinsame Sorgerecht an nicht verheiratete Eltern
- erteilt Pflegeplatzbewilligungen für die Aufnahme eines Kindes und beaufsichtigt die Pflegeverhältnisse
- überwacht die Pflegeverhältnisse
- erteilt Bewilligungen zur Führung einer Kinderkrippe oder eines Kinderhortes und beaufsichtigt diese
Für die Vereinbarung eines Gesprächstermins bitten wir um telefonische Voranmeldung unter Telefon +41 41 757 22 30, Fax +41 41 757 22 11.
Das Vormundschaftsamt Menzingen untersteht gemäss Gemeindegesetz dem Amtsgeheimnis und der amtlichen Schweigepflicht. Die erforderliche Diskretion ist gewährleistet.
Thema
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| Gebührentarif in Vormundschaftssachen - Tarif |
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| Vormundschaftsbericht 2011 - Formular |
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| Vormundschaftsrechnung 2011 - Formular |
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