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Alimentenbevorschussung

Unterhaltsbeiträge des Vaters oder der Mutter, die nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt werden, können auf Antrag von den zuständigen Gemeinden bevorschusst werden. Ein Anspruch kann geltend gemacht werden, wenn hierfür offensichtlich ein Bedürfnis vorhanden ist.

Gegenstand der Bevorschussung sind Unterhaltsverpflichtungen für Kinder getrennt lebender, geschiedener oder nicht verheirateter Eltern, die in einer gerichtlichen Verfügung oder einem Unterhaltsvertrag festgelegt sind. Bevorschusst werden laufende Unterhaltsbeiträge sowie solche, die nicht länger als 2 Monate vor Einreichung des Gesuches fällig geworden sind.

Der Anspruch auf Bevorschussung von Unterhaltszahlungen kann beim Sozialdienst Menzingen oder bei der Alimenten-Inkassostelle der Frauenzentrale Zug, Tirolerweg 8, 6300 Zug geltend gemacht werden. Der Antrag ist vom Unterhaltsberechtigten beziehungsweise von seiner gesetzlichen Vertreterin einzureichen.

Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und der Inkassohilfe können über die Homepage der Alimenten-Inkassostelle abgefragt werden www.frauenzentralezug.ch