Zuzug / Anmeldung
Niedergelassene Schweizerinnen und Schweizer
- Heimatschein (bei der letzten Wohngemeinde abholen), Volljährige Kinder benötigen einen eigenen Heimatschein. Als Quittung für den hinterlegten Heimatschein stellt die Einwohnerkontrolle eine Meldebestätigung aus.
- Familienbüchlein (falls vorhanden)
- Nachweis über die Krankenversicherung (gültige KVG-Police)
- CHF 25.-- Anmeldegebühr
Wochenaufenthalterinnen und - aufenthalter
- Interimsausweis. Zu beziehen bei der gesetzlichen Wohngemeinde.
- CHF 25.-- Anmeldegebühr
Ausländerinnen und Ausländer
- Zuzüger aus einem anderen Kanton melden sich direkt beim Amt für Migration, Aabachstrasse 1, 6300 Zug, Tel. +41 41 728 50 50
- Zuzüger aus einer anderen zugerischen Gemeinde werden in Menzingen automatisch angemeldet, sobald sie sich bei der Einwohnerkontrolle der alten Wohngemeinde abgemeldet haben und die Aufenthaltsbewilligung vom Amt für Migration bei uns eingetroffen ist.
- Zuzüger aus dem Ausland melden sich direkt beim Amt für Migration
- In jedem Fall muss ein Nachweis über die Krankenversicherung (KVG-Police) gültig nach schweizerischem Recht erbracht werden.
Bei der Anmeldung erhalten Sie nützliche Informationen für den Aufenthalt in der Gemeinde Menzingen z.B. Kehrichtentsorgungsblatt, Vereinsliste, etc.
