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Einbürgerung

Wer ist zuständig für Bürgerrechtsgesuche / Einbürgerungen?

Für ordentliche Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern ist die Bürgergemeinde Menzingen zuständig.

Bürgerkanzlei Menzingen
Neudorfstrasse 20
Postfach 49
6313 Menzingen
E-Mail: buerger.menzingen@bluewin.ch oder Telefon: 041 755 12 31


Für erleichterte Einbürgerungen (Personen mit einer schweizerischen Ehepartnerin bzw. einem schweizerischen Ehepartner) und Einbürgerungen von Ausländern ist die Direktion des Innern des Kantons Zug zuständig.