Einbürgerung
Wer ist zuständig für Bürgerrechtsgesuche / Einbürgerungen?
Für ordentliche Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern ist die Bürgergemeinde Menzingen zuständig.
Bürgerkanzlei Menzingen
Neudorfstrasse 20
Postfach 49
6313 Menzingen
E-Mail: buerger.menzingen@bluewin.ch oder Telefon: 041 755 12 31
Für erleichterte Einbürgerungen (Personen mit einer schweizerischen Ehepartnerin bzw. einem schweizerischen Ehepartner) und Einbürgerungen von Ausländern ist die Direktion des Innern des Kantons Zug zuständig.
