Amtliche Beglaubigungen
Die Urkundsperson ist zuständig für amtliche Beglaubigungen.
Unterschriftsbeglaubigung
Die Person, deren Unterschrift amtlich beglaubigt werden soll, muss persönlich erscheinen.
Im Weiteren ist ein amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte) mitzubringen.
Beglaubigung von Fotokopien, Auszügen und Abschriften
- Das Original ist mitzubringen.
- Die Beglaubigung einer Fotokopie, eines Auszuges oder einer Abschrift ist personenunabhängig.
Wichtiger Hinweis
Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin mit der Urkundsperson.
