Grundstückgewinnsteuer
Beim Verkauf von Grundstücken fällt in der Regel eine Grundstückgewinnsteuer an.
Für die definitive Veranlagung ist die Grundstückgewinnsteuerkommission zuständig.
Die Grundstückgewinnsteuerkommission hat folgende Aufgaben:
- Bearbeitung der Grundstückgewinnsteuerfälle
- Abklärung und Beurteilung der Steuerpflicht
- Berechnung, Erhebung und Veranlagung einer allfälligen Grundstückgewinnsteuer
