Für Firmenanschriften, Warenreklamen oder befristete Baureklamen, ist ein Gesuch einzureichen. Dieses wird von der Gemeinde sowie vom Kanton auf seine Zulässigkeit hin geprüft. Die beiden Entscheide werden gemeinsam eröffnet.
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Gesuchsformular für befristete Baureklamen -
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Gesuchsformular für die Erteilung von Bewilligungen von Reklameeinrichtungen -
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