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Gemeindeversammlung

Zur Teilnahme an der die Gemeindeversammlung sind alle interessierten Personen herzlich eingeladen.
Wollen Sie jedoch an der Versammlung mitreden und mitbestimmen, so müssen Sie in Menzingen Ihren Wohnsitz haben und stimmberechtigt sein.

 

Aufgaben:

Die Gemeindeversammlung ist die Legislative. Sie hat über die Gemeindegeschäfte (inkl. Budget und Rechnung) abzustimmen.

 

Stimmberechtigung:

An der Gemeindeversammlung sind gemäss § 27 der Kantonsverfassung alle in der Gemeinde Menzingen wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche (Art. 369 ZGB) entmündigt sind. Das Stimmrecht kann frühestens fünf Tage nach der Hinterlegung des Heimatscheins oder einer anderen gleichbedeutenden Ausweisschrift ausgeübt werden.