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3. September 2010

Stellenausschreibung


Wir suchen

eine Schulsozialarbeiterin / einen Schulsozialarbeiter
Arbeitspensum 50-60%

Ihr Aufgabengebiet: Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Umfeld; Vermittlung und Triage; Zusammenarbeit mit Institutionen innerhalb und ausserhalb der Schule; Impulsgebung im Themenbereich Prävention.

Ihre Qualifikation: initiative Persönlichkeit; abgeschlossene Hochschulausbildung; Soziale Arbeit mit Fachrichtung SSA; Erfahrung im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und deren Umfeld; Verhandlungsgeschick; integrations-, team- und konfliktfähig, verfügt über eine hohe Kommunikationskompetenz.

Unser Angebot: vielseitige, anspruchsvolle Stelle mit viel Eigenverantwortung; fortschrittliche Arbeits- und Anstellungsbedingungen.

Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung! Bitte senden Sie Ihre Unterlagen bis 30. September 2010 an Patrik Weizenegger, Leiter Sozialabteilung, Postfach 99, 6313 Menzingen. Für Fragen steht Ihnen Patrik Weizenegger, Telefon 041 757 22 33, gerne zur Verfügung.

Schule Menzingen
 

Büroschliessung Gemeindeverwaltung


Die Büros der Gemeindeverwaltung Menzingen bleiben am Mittwoch, 8. September 2010 zufolge Personalausflugs geschlossen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Gemeindeverwaltung Menzingen
 

Energieliefer- und Netznutzungstarife

der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) für das Jahr 2011 (vom 21. Juni 2010)

Gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über die Stromversorgung (StromVG) teilen die EKZ mit:
I. Die EKZ passen per 1. Januar 2011 ihre Energieliefertarife für Endverbraucher an. Die finanziellen Auswirkungen sind abhängig vom individuellen Bezugsverhalten. Generall führt die Preissteigerung zu einer Erhöhung der EKZ Energielieferpreise zwischen 0.90 und 1.90 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh). Die Tarife stehen unter www.ekz.ch zur Verfügung oder können per E-Mail (kundendienst@ekz.ch) sowie schriftlich oder telefonisch bestellt werden: Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ), Kundendienst, Dreikönigstrasse 18, Postfach 2254, 8022 Zürich, Telefon 058 359 55 22, Telefax 058 359 5055.
II. Die Netznutzungstarife „EKZ Netz 16 L“ sinkt durchschnittlich um 3 Prozent.
III. Der Bonus wird per 1. Januar 2011 von 10 auf 8 Prozent reduziert. Er wird sowohl auf der Energielieferung als auch auf der Netznutzung gewährt.
IV. Der Systemdienstleistungstarif der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid erhöht sich per 1. Januar 2011 von 0.43 Rp./kWh auf 0.83 Rp./kWh, inkl. MwSt.

Begründung:
I. Aufgrund gestiegener Produktions- und Beschaffungskosten erhöht die Axpo ihre Strompreise auf Anfang 2011. Da die EKZ nahezu 100 Prozent ihres Stroms von der Axpo beziehen, wirkt sich dies auch auf die Strompreise der EKZ aus. Von der Preiserhöhung ist der Niedertarif stärker betroffen als der Hochtarif.
II. Die Reduktion des Netztarifs „EKZ Netz 16 L“ ist einerseits auf die Tarifreduktion der vorgelagerten Netzbetreiber zurückzuführen, andererseits wurde der kalkulatorische Zinssatz (Weighted Average Cost of Capital, kurz WACC) von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) von 4.55 auf 4.25 Prozent gesenkt.
III. Nach wie vor können die Kunden der EKZ von einem Bonus profitieren, der sowohl auf der Energielieferung als auch auf der Netznutzung gewährt wird. Er wurde per 1. Januar 2011 auf 8 Prozent festgelegt. Mit dem Bonus lassen die EKZ ihre Kunden direkt am Geschäftserfolg des Unternehmens teilhaben.

Elektrizitätswerke des Kantons Zürich
Dr. sc. techn. Urs Rengel, CEO
 

Feuerwehr - Übungen


Übung SAN 4:
Sanitätsdienst: Montag, 6. September 2010
Antreten alle: 19.30 Uhr Feuerwehrlokal Eu

Übung KA 4:
Feuerwehrkader: Mittwoch, 15. September 2010
Antreten: 19.15 Uhr Feuerwehrlokal Eu

Alle Entschuldigungen müssen bis zum Beginn des publizierten Anlasses beim Verantwortlichen des Anlasses eingetroffen sein.

Feuerwehrkommando Menzingen
 

Wanderflyer Finstersee - Eröffnungsevent

Samstag, 11. September 2010

Die Kommission mänzigeHELL hat einen neuen Wanderflyer für die Region Finstersee / Gottschalkenberg erstellt. Auf drei unterschiedlich langen Rundstrecken kann die abwechslungsreiche und landschaftlich eindrucksvolle Gegend erkundet werden.
Gerne laden wir Sie ein, mit uns eine Route zu bewandern und näher kennen zu lernen. Treffpunkt ist um 15.15 Uhr beim Restaurant Luegisland in Finstersee.
Die Wanderzeit beträgt ca. 1 ½ h und bei der Bergkäserei Obergibel wird ein Apero offeriert.
Detaillierte Informationen finden Sie unter www.maenzigehell.ch
Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme.

Gemeindeverwaltung Menzingen
Kommission mänzigeHELL
 

Bauvorhaben


Auf der Gemeindekanzlei (Bauverwaltung) liegen folgende Pläne zur Einsicht auf:

Strickler Pius, Chnächtlischwand 1, 6313 Menzingen

Projektänderung Neubau Wohnhaus (Ersatzbau), Chnächtlischwand 1, 6313 Menzingen
GS-Nr.: 227, Assek-Nr.: --
Ausserhalb der Bauzone, Koordinaten: 688 657/226 830

Dieses Bauprojekt wird voraussichtlich als Diversifizierung nach Art. 106 Abs. 1 Best c des Landwirtschaftsgesetzes (LWG) des Bundes (SR 910.1) mit einem Darlehen unterstützt. Gegen die vorgesehene Finanzierung des oben genannten Bauvorhabens können bestehende Unternehmen im Einzugsgebiet nach Art. 13 Strukturverbesserungsverordnung (SVV) des Bundes (SR 913.1) beim Landwirtschaftsamt des Kantons Zug, Postfach 857, 6301 Zug, innerhalb von 20 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde erheben.

Einsprachefrist bis und mit: 22. September 2010.

Die Profile sind erstellt. Begründete Einsprachen sind gemäss § 45 Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Menzingen zu richten.

Gemeinderat Menzingen, Bauabteilung
 

Bauvorhaben


Auf der Gemeindekanzlei (Bauverwaltung) liegen folgende Pläne zur Einsicht auf:

Henggeler Karin + René, Flurweg 1, 6313 Finstersee
Vertreten durch: Zürcher Holzbau AG, Sagenmattstrasse 22, 6313 Finstersee

Einbau von zwei Dachlukarnen und einer Solaranlage / Abbruch von 2 Dachfenstern / Abbruch von Glasbausteinen und durch ein Fenster ersetzen, Flurweg 1, 6313 Finstersee
GS-Nr.: 1180, Assek-Nr.: 701a

Einsprachefrist bis und mit: 22. September 2010.

Die Profile sind erstellt. Begründete Einsprachen sind gemäss § 45 Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Menzingen zu richten.

Gemeinderat Menzingen, Bauabteilung
 

Bauvorhaben


Auf der Gemeindekanzlei (Bauverwaltung) liegen folgende Pläne zur Einsicht auf:

Erzinger-Dillier Thomas + Christine, Panoramaweg 13, 6313 Menzingen
Vertreten durch: Mathis & Meier Architekten AG, Hauptstrasse 4, 6315 Oberägeri

Umbau altes Geländer wird durch ein neues ersetzt, Panoramaweg 13, 6313 Menzingen
GS-Nr.: 1309, Assek-Nr.: 918a

Einsprachefrist bis und mit: 22. September 2010.

Begründete Einsprachen sind gemäss § 45 Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Menzingen zu richten.

Gemeinderat Menzingen, Bauabteilung