Schall oder Laserstrahlen bei Anlässen
Beim Vollzug der der Schall- und Laser-Verordnung werden die am Anlass teilnehmenden Personen geschützt. Es geht somit nicht um möglichen Störung von Anwohnerinnen und Anwohnern. Der Grenzwert liegt bei 93 dB (A). Veranstaltungen mit einem Schallpegel über 93 db (A) müssen nach Art. 8 SLV gemeldet werden.
Das Formular ist 14 Tage vor dem Anlass beim Amt für Umweltschutz in Zug schriftlich einzureichen. Sie können es unter info.afu@bd.zg.ch, oder Telefon +41 41 728 53 70 bestellen oder unter www.zug.ch./afu herunterladen werden.
Gesuche von grösseren Anlässen sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch zwei Monate vor der Durchführung, an die Abteilung Sicherheit einzureichen. Diese prüft das Gesuch und entscheidet, ob und unter welchen Bedingungen und Auflagen eine Bewilligung erteilt werden kann.
