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Polizeiamt

Das Polizeiamt ist zuständig für:

  • Gastgewerbliche Bewilligung zur Alkoholabgabe
  • Verschiebung der Öffnungszeiten in Gastbetrieben
  • Bewilligung für Anlässe mit Alkoholabgabe
  • Ladenöffnungszeiten
  • Tombola- und Lottobewilligungen
  • Sonntagsverkauf im Dezember
  • Weitere Bewilligungen im Sicherheitsbereich