Militärische Schiesspflicht
Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden, jährlich die obligatorische Schiessübung.
Die Schiesspflicht ist jeweils vom 1. April bis spätestens 31. August in einem anerkannten Schiessverein zu erfüllen resp. den Nachschiesskurs gemäss öffentlichen Publikationen (Plakat und Amtsblatt) zu bestehen.
Für die Behandlung dieser Fragen ist das Amt für Zivilschutz und Militär des Kantons Zug zuständig (Tel +41 41 723 72 00).
Schiessdaten:
(Momentan sind keine Daten bekannt.)
Die obligatorischen Schiessübungen in Hünenberg finden jeweils auf der Schiessanlage Wart, gegenüber dem gleichnamigen Restaurant statt. Mitzubringen sind Dienstbüchlein, Schiessbüchlein, Aufgebot für Schiesspflichtige (Adresskleber), persönliche Waffe.
