Das Gesellschaftsrecht umfasst Folgendes:
- Gründung einer Aktiengesellschaft oder GmbH
- Statutenänderungen (z.B. Sitzverlegung, Firmaänderung)
- Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung
- Nachliberierung des Aktienkapitals
- Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine GmbH oder umgekehrt