Todesfall
Was ist zu tun bei einem Todesfall?
Tod zu Hause infolge Krankheit:
Arzt benachrichtigen. Bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen.
Tod infolge Unfalls:
Polizei benachrichtigen.
Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen benachrichtigt werden.
Tod im Spital oder Heim:
Im Normalfall erledigt die Spital-oder Heimverwaltung die notwendigen Formalitäten.
Meldung des Todesfalls beim Bestattungsamt der Wohngemeinde:
Jeder Todesfall ist innert zwei Tagen dem Bestattungsamt der Wohngemeinde zu melden.
Mitzubringen sind - soweit vorhanden - Todesbescheinigung des Arztes (evtl. Todesanzeige der Spital-/Heimverwaltung), Familienbüchlein, Eheschein/Geburtsschein sowie Ausländerausweis und Pass bei ausländischen Staatsangehörigen.
Vorbereitung für die Bestattung:
Die Überführung, die Einsargung sowie die Aufbahrung der Leiche erfolgt durch den Bestattungsdienst (Andreas Zimmermann, Tschuopisweg 2, Zug; Tel. +41 41 711 53 56 oder +41 79 320 52 87).
Über das Vorgehen bei einem Todesfall und den Waldfriedhof Hünenberg kann auf der Gemeindeverwaltung eine Broschüre bezogen werden.
