Wegzug / Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert zehn Tagen nach dem Wegzug bei unserer Einwohnerkontrolle, Chamerstrasse 11, oder via Internet (siehe Link "Online-Schalter") abmelden. Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, nehmen Sie bitte zuerst mit dem Steueramt Kontakt auf und melden sich anschliessend bei der Einwohnerkontrolle ab.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Meldebestätigung oder Schriftenempfangsschein, Pass oder Identitätskarte
Bei ausländischer Staatsbürgerschaft benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis.
