Amtliche Beglaubigungen
Die Urkundsperson ist zuständig für amtliche Beglaubigungen.
Unterschriftsbeglaubigung
Die Person, deren Unterschrift amtlich beglaubigt werden soll, muss persönlich erscheinen.
Im Weiteren ist ein amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte) mitzubringen. Beglaubigungen sind in folgenden Sprachen möglich:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Italienisch
- Spanisch
Grundgebühr
CHF 15.00 für die erste Unterschrift
CHF 8.00 für jede weitere Unterschrift
Beglaubigung von Fotokopien, Auszügen und Abschriften
- Das Original ist mitzubringen.
- Die Beglaubigung einer Fotokopie, eines Auszuges oder einer Abschrift ist personenunabhängig.
Grundgebühr
CHF 15.00 für die erste Seite
CHF 8.00 für jede weitere Seite
Wichtiger Hinweis
Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin mit der Urkundsperson; nach Möglichkeit sind wir auch ausserhalb der offiziellen Schalteröffnungszeiten für Sie da.
