Gemeindeversammlung
Zur Teilnahme an der die Einwohnergemeindeversammlung sind alle interessierten Personen herzlich eingeladen.
Wollen Sie jedoch an der Versammlung mitreden und mitbestimmen, so müssen Sie in Hünenberg Ihren Wohnsitz haben und stimmberechtigt sein.
Aufgaben:
Die Einwohnergemeindeversammlung ist die Legislative. Sie hat über die Gemeindegeschäfte (inkl. Budget und Rechnung) abzustimmen.
Stimmberechtigung:
An der Gemeindeversammlung sind gemäss § 27 der Kantonsverfassung alle in der Gemeinde Hünenberg wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche (Art. 369 ZGB) entmündigt sind. Das Stimmrecht kann frühestens fünf Tage nach der Hinterlegung des Heimatscheines oder einer anderen gleichbedeutenden Ausweisschrift ausgeübt werden.
