Ausleihfrist
Die Ausleihfrist der Spiele beträgt zwei bis vier Wochen, ausser für Spiele, welche speziell für Spielfeste sind.
Die Ausleihfrist der Spiele können mehrmals telefonisch oder per E-Mail verlängert werden, falls diese nicht vorreserviert sind.
Nach Ablauf der Ausleihfrist folgt eine Mahnung.
Mahngebühren
Nach Ablauf der Ausleihfrist werden die Spiele schriftlich gegen eine Mahngebühr zurück verlangt.
| 1. Mahnung: ( 3 Tage nach Fristablauf) | Fr. 02.00 |
| 2. Mahnung: ( 9 Tage nach der 1.Mahnung): | Fr. 05.00 |
| 3. Mahnung: (14 Tage nach der 2. Mahnung) | Fr. 10.00 |
