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Tod / Steuern

Mit dem Tod einer steuerpflichtigen Person endet ihre Steuerpflicht. Für die Zeit vom 1. Januar bis und mit dem Todesdatum müssen die gesetzlichen Erben oder ein Vertreter eine ausgefüllte Steuererklärung einreichen.

Wenn jemand den Ehegatten verliert, muss eine neue Steuererklärung ausgefüllt werden. Bis zum Todestag besteht eine gemeinsame Veranlagung. Nachher wird der überlebende Ehegatte allein besteuert (ein einziges Erwerbseinkommen; Steuertarif für Alleinstehende; Wegfall allfälliger Verheiratetenabzüge usw.).


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