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Steuergesetz

Geltendes Steuergesetz

Das geltende Steuergesetz (Stand der Gesetzgebung: 01.01.2010) finden Sie in der bereinigten Gesetzessammlung (BGS). Dort können alle kantonalen Gesetze als PDF-Dateien heruntergeladen werden. Den direkten Link zu den Gesetzen aus dem Bereich 'Finanzen' finden Sie auf der rechten Seite.

Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II auf den 1. Januar 2011

Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Steuergesetz geändert und damit die so genannte Unternehmenssteuerreform II auf den 1. Januar 2011 umgesetzt. Dazu hat er den Steuersatz für die Besteuerung des Liquidationsgewinns bei der definitiven Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit nach dem 55. Altersjahr oder infolge Invalidität auf einen Fünftel des Liquidationsgewinns festgesetzt. Bezüglich der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung hält die Regierung ausdrücklich fest, dass die heutige Regelung bis zur nächsten Steuergesetzrevision, also voraussichtlich bis Ende 2011, weiterhin Anwendung findet. Die zwingenden Vorschriften der Unternehmenssteuerreform II kommen ab 2011 direkt zur Anwendung, ohne dass es dazu einer Regelung in der Steuerverordnung bedarf.