Online-Abrechnung
Generelle Informationen
Es besteht für alle Arbeitgebenden die Möglichkeit die Quellensteuerabrechnung für
- Lohnempfänger ohne spezielle Aufenthaltsbewilligung
- Lohnempfänger mit spezieller Aufenthaltsbewilligung (90 Tage/120 Tage)
- Verwaltungsratsentschädigungen an Personen mit Wohnsitz im Ausland
online zu erstellen, zu speichern und einzureichen.
Vorbedingungen
Die Arbeitgebenden beschäftigen ausländische quellensteuerpflichtige Personen.
Behördengang
- Bestimmungen lesen
- Abrechnungsformular ausfüllen
- Daten speichern
- Abrechnungsformular absenden
- Quellensteuerveranlagung mit Rechnung zur Bezahlung wird zugestellt
Formular(e)
Online-Abrechnung Quellensteuern
Ergebnis
Die Quellensteuerabrechnung kann direkt ausgedruckt und online eingereicht werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)
- Verordnung über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer (QStV)
- Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG)
- Kantonales Steuergesetz (KStG)
- Kantonale Verordnung zum Steuergesetz (VO KStG)
Andere Dokumente
Adressen
Kantonale Steuerverwaltung Zug
Bahnhofstrasse 26
6302 Zug
Tel. +41 41 728 32 99
Fax. +41 41 728 26 97
