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Online-Abrechnung

Generelle Informationen

Es besteht für alle Arbeitgebenden die Möglichkeit die Quellensteuerabrechnung für

  • Lohnempfänger ohne spezielle Aufenthaltsbewilligung
  • Lohnempfänger mit spezieller Aufenthaltsbewilligung (90 Tage/120 Tage)
  • Verwaltungsratsentschädigungen an Personen mit Wohnsitz im Ausland

online zu erstellen, zu speichern und einzureichen.

Vorbedingungen
Die Arbeitgebenden beschäftigen ausländische quellensteuerpflichtige Personen.

Behördengang

  1. Bestimmungen lesen
  2. Abrechnungsformular ausfüllen
  3. Daten speichern
  4. Abrechnungsformular absenden
  5. Quellensteuerveranlagung mit Rechnung zur Bezahlung wird zugestellt

Formular(e)
Online-Abrechnung Quellensteuern

Ergebnis
Die Quellensteuerabrechnung kann direkt ausgedruckt und online eingereicht werden.

Kosten
Es fallen keine Kosten an.

Gesetzliche Grundlagen

Andere Dokumente

Adressen

Kantonale Steuerverwaltung Zug
Bahnhofstrasse 26
6302 Zug
Tel. +41 41 728 32 99
Fax. +41 41 728 26 97