Navigation
Artikelaktionen

Quellensteuer

Unsere Aufgaben:

  • Beziehen der Quellensteuern via Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
  • auf Erwerbs- und Ersatzeinkünfte von Personen ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Zug
  • auf gesetzlich umschriebenen Leistungen von Personen mit Wohnsitz im Ausland
  • auf Erwerbs- und Ersatzeinkünfte von Grenzgängerinnen und Grenzgängern (mit Arbeitsort in der Schweiz)
  • Revidieren der Lohnbuchhaltungen bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern

Hinweis: Merkblätter und Formulare

Die fehlenden Merkblätter und Formulare werden aufgeschaltet, sobald die definitiven Versionen des Bundes publiziert sind.

Hinweis: Online-Abrechnung Quellensteuern

Ab 18.01.2012 besteht für alle Arbeitgebenden die Möglichkeit die Quellensteuerabrechnung für

  • Lohnempfänger ohne spezielle Aufenthaltsbewilligung
  • Lohnempfänger mit spezieller Aufenthaltsbewilligung (90 Tage/120 Tage)
  • Verwaltungsratsentschädigungen an Personen mit Wohnsitz im Ausland

online zu erstellen, zu speichern und einzureichen.

Die Informationen und den Link finden Sie gleich unten unter dem Thema 'Online-Abrechnung'.