Fristerstreckung Steuererklärung
Generelle Information
Fristerstreckung für natürliche Personen
Die Steuererklärung ist bis am 30. April einzureichen. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen innert Frist einzureichen, können Sie das Online-Formular zur Fristverlängerung ausfüllen.
Formular(e)
Bemerkungen
Gesuche um Fristerstreckung bis zum 31. Dezember werden generell nicht beantwortet, ausser es kann ihnen nicht oder nur teilweise entsprochen werden. Eine Gebühr wird nicht erhoben.
Fristerstreckungsgesuche, die über den 31. Dezember hinausgehen, wollen Sie bitte schriftlich und begründet an die Steuerverwaltung Zug, Postfach, 6301 Zug senden. Solche Fristerstreckungen unterliegen einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.-, die mit der definitiven Steuerrechnung eingefordert wird.
