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Fälligkeit / Termin

Fälligkeitstermine Kantons- und Gemeindesteuern

Natürliche Personen

Allgemeiner Fälligkeitstermin ist der 30.11., zahlbar bis 31.12.
oder
ganze Jahressteuer mit Abzug von 2 % Skonto, zahlbar bis 31.07.
oder
in Ratenzahlungen, verzinst bis 31.12.


Juristische Personen

Mit Abschluss im 1. Semester:
fällig am 01.09. des laufenden Jahres, zahlbar bis 30.09.
 
Mit Abschluss im 2. Semester:
fällig am 01.03. des Folgejahres, zahlbar bis 31.03.


Angaben gemäss:
Steuergesetz vom 25. Mai 2000, § 154 bis § 163
und
Verordnung zum Steuergesetz vom 30. Januar 2001, § 34 bis § 39


Fälligkeitstermine Direkte Bundessteuern

Natürliche Personen

Allgemeiner Fälligkeitstermin ist
der 01.03. des Folgejahres, zahlbar bis 31.03.


Juristische Personen

Mit Abschluss im 1. Semester:
fällig am 01.09. des laufenden Jahres, zahlbar bis 30.09.

Mit Abschluss im 2. Semester:
fällig am 01.03. des Folgejahres, zahlbar bis 31.03.


Angaben gemäss:
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14.12.1990, Art. 160 bis 166
und
Verordnung über die Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer vom 10.12.1992


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