Fälligkeit / Termin
Fälligkeitstermine Kantons- und Gemeindesteuern
Natürliche Personen
Allgemeiner Fälligkeitstermin ist der 30.11., zahlbar bis 31.12.
oder
ganze Jahressteuer mit Abzug von 2 % Skonto, zahlbar bis 31.07.
oder
in Ratenzahlungen, verzinst bis 31.12.
Juristische Personen
Mit Abschluss im 1. Semester:
fällig am 01.09. des laufenden Jahres, zahlbar bis 30.09.
Mit Abschluss im 2. Semester:
fällig am 01.03. des Folgejahres, zahlbar bis 31.03.
Angaben gemäss:
Steuergesetz vom 25. Mai 2000, § 154 bis § 163
und
Verordnung zum Steuergesetz vom 30. Januar 2001, § 34 bis § 39
Fälligkeitstermine Direkte Bundessteuern
Natürliche Personen
Allgemeiner Fälligkeitstermin ist
der 01.03. des Folgejahres, zahlbar bis 31.03.