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Erbschaft

Der kantonalen Erbschaftssteuer unterliegen alle Vermögensübergänge (Erbanfälle und Zuwendungen) aufgrund gesetzlichem Erbrecht oder einer Verfügung von Todes wegen. Zu den steuerbaren Vermögensübergängen gehören insbesondere solche aufgrund von Erbeinsetzung, Vermächtnis, Erbvertrag, Schenkung auf den Todesfall, Errichtung einer Stiftung auf den Todesfall und Nacherbeneinsetzung.

Zuwendungen von Versicherungsbeträgen, die mit oder nach dem Tode fällig werden, unterliegen der Erbschaftssteuer, soweit sie nicht als Einkommen besteuert werden.


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