Finanzausgleich
Der Finanzausgleich gemäss NFA sieht vier Ausgleichsgefässe vor:
Ressourcenausgleich
Dieser Topf gleicht die unterschiedliche Ausstattung der Kantone mit finanziellen Ressourcen aus (Umverteilung von 3.4 Milliarden Franken). Die Finanzkraft der Kantone wird mit einem neuen Massstab, der sogenannten «Aggregierten Steuerbemessungsgrundlage», gemessen.
Geografischer Lastenausgleich
Dieser entschädigt die Bergkantone für die mit der schwierigen Topografie zusammenhängenden Lasten (beispielsweise erhöhte Aufwendungen für den Strassenbau). Dieser Ausgleichstopf ist mit 347 Millionen Franken gefüllt.
Soziodemografischer Lastenausgleich
Dieser trägt den besonderen Lasten der städtischen Kantone Rechnung. Der Ausgleichstopf verteilt 347 Millionen Franken um.
Härteausgleich
Dieser vermindert die Härten, die durch den Übergang vom alten zum neuen Ausgleichssystem entstehen. Der Ausgleichstopf ist mit 366 Millionen Franken dotiert.
Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 18. November 2009 (siehe auch Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD) hat der Kanton Zug 2009 folgende Beiträge zu leisten:
| Ressourcenausgleich | Franken 215.0 Mio. |
| Härteausgleich | Franken 1.7 Mio. |
| Lastenausgleich | kein Anspruch |
| Total Mehrbelastung Finanzausgleich | Franken 216.7 Mio. |