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Interkantonale Zusammenarbeit

Mit der NFA wird der kantonsübergreifende Leistungsbezug in neun in der Bundesverfassung abschliessend aufgezählten Aufgabenbereichen geregelt:

  • Institutionen zur Eingliederung Behinderter
  • Spitzenmedizin und Spezialkliniken
  • Kantonale Universitäten
  • Fachhochschulen
  • Agglomerationsverkehr
  • Straf- und Massnahmevollzug
  • Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung
  • Abfallbewirtschaftung
  • Abwasserreinigung

 

Die Interkantonale Rahmenvereinbarung (IRV) und Einzelverträge regeln die Details zur Leistungsabgeltung und den Mitspracherechten.


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