Interkantonale Zusammenarbeit
Mit der NFA wird der kantonsübergreifende Leistungsbezug in neun in der Bundesverfassung abschliessend aufgezählten Aufgabenbereichen geregelt:
- Institutionen zur Eingliederung Behinderter
- Spitzenmedizin und Spezialkliniken
- Kantonale Universitäten
- Fachhochschulen
- Agglomerationsverkehr
- Straf- und Massnahmevollzug
- Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung
- Abfallbewirtschaftung
- Abwasserreinigung
Die Interkantonale Rahmenvereinbarung (IRV) und Einzelverträge regeln die Details zur Leistungsabgeltung und den Mitspracherechten.