Aufgabenteilung NFA
Die NFA führte in 37 Aufgabenbereichen zu Veränderungen in der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Einzelne Aufgaben gingen ganz in die Verantwortung des Bundes über (z.B. Nationalstrassen); andere fallen neu in die alleinige Zuständigkeit der Kantone (z.B. Sonderschulen). Zudem wurde die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in diversen Aufgabengebieten neu mit so genannten Programmvereinbarungen geregelt (z.B. Natur- und Landschaftsschutz). In diesen Programmvereinbarungen wurden die von einem Kanton zu erfüllenden Aufgaben und Leistungen für eine mehrjährige Zeitdauer definiert und die damit verknüpften finanziellen Beiträge des Bundes in Form von Pauschalbeiträgen oder Globalbudgets festgelegt.
Diese neue Aufgabenteilung erforderte im Kanton Zug diverse Anpassungen in 13 Gesetzen. Alle im Kanton Zug für die Umsetzung der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen notwendigen Gesetzesänderungen wurden in einem einzigen Erlass zusammenfasst. Das «Gesetz über die Änderung von Erlassen zur Neugestaltung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen» wurde vom Kantonsrat am 5. Juli 2007 verabschiedet und trat am 1. Januar 2008 in Kraft.