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Maturaarbeit

Gemäss MAR (Artikel 10) müssen Schülerinnen und Schüler als Voraussetzung zur Zulassung an die Maturaprüfung alleine oder in Gruppen eine grössere eigenständige schriftliche oder schriftlich kommentierte Arbeit erstellen und mündlich präsentieren.

An der KSZ erfolgt die Wahl des Themas der Maturaarbeit bis Ende des ersten Semesters der 5. Klasse. Die Arbeit ist im ersten Semester des Abschlussjahres abzugeben. Die Note zählt für die Promotion im 1. Semester der 6. Klasse.

Thema und Beurteilung der Maturaarbeit werden in Worten im Maturaazeugnis aufgeführt.
 

 

Anleitung für Befragungen
Übersicht Maturaarbeitsthemen in der Schweiz