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Aufnahme

Schülerinnen und Schüler einer 6. Zuger Primarklasse können prüfungsfrei in die erste Klasse des Gymnasiums eintreten, wenn der Zuweisungsentscheid vorliegt, den Klassenlehrperson und Eltern gemeinsam treffen.
Über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus anderen öffentlichen oder privaten Primarschulen entscheidet die Übertrittskommission.

Schülerinnen und Schüler der 2. oder 3. Sekundarklasse mit überdurchschnittlichen Leistungen haben die Möglichkeit über einen einjährigen Übergangskurs in die vierte Klasse des Gymnasiums einzutreten. Als Schwerpunktfach kann entweder Physik und Anwendungen der Mathematik (PM) oder Biologie und Chemie (BC) oder Wirtschaft und Recht (WR) gewählt werden.

Der Übertritt von öffentlichen Schweizer Gymnasien erfolgt gemäss Promotion der abgebenden Schule.

Der Übertritt von privaten Schweizer Gymnasien, ausländischen Schulen oder nicht gymnasialen Vollzeitschulen erfolgt durch ein individuelles Aufnahmeverfahren.

 

Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (BGS 412.113)
Reglement - Übertritt in die Kantonsschule Zug