FAQ - häufig gestellte Fragen
1. Bedingungen für den Übertritt ans kgm?
- vgl. Aufnahmebedingungen
2. Können auch ausserkantonale Schüler/Schülerinnen ins kgm
eintreten? Bedingungen?
- Übertritte aus andern Schulen als den Zuger Sekundarklassen (private
Schulen, aussekantonale Schulen usw.) sind in einem separaten Reglement
geregelt. Fragen zu individuellen Situationen können mit der Schulleitung
geklärt werden.
- vgl. Reglement Übertritt GYM/WMS/FMS
3. Ist ein Wechsel von der KSZ ans kgm möglich?
- Wechsel vom Untergymnasium der KSZ ans kgm sind in der Regel nicht
möglich. Gesuche um Ausnahmen müssen schriftlich an die Schulleitung der
KSZ gerichtet werden.
- vgl. Übertritte KSZ-kgm
4. Welche Schwerpunktfächer kann man belegen?
- vgl. Angebot Schwerpunktfächer
5. Inhalt und Bestehensnormen der Aufnahmeprüfungen am kgm?
- vgl. Aufnahmebedingungen
6. Kann die Schule im Hinblick auf einen allfälligen Übertritt besichtigt
werden? Ist ein Orientierungsgespräch möglich?
- Das Schulgebäude kann auf Anmeldung jederzeit besichtigt und Gespräche
mit der Schülleitung können das ganze Jahr vereinbart werden.
7. Gibt es Infoveranstaltungen?
- vgl. Orientierungsveranstaltungen
8. Gibt es Schnuppertage?
- Das kgm bietet im Wintersemester mehrere Schnuppertage an, an welchen
Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler den Unterricht am kgm besuchen
können
- vgl. Terminliste, Schnuppertage und Orientierungsveranstaltungen
9. Hat man mit dem kgm-Maturabschluss Zugang zu allen Universitäten/
Fachhochschulen usw.?
- Das Bildungsziel des kgm ist die gesamtschweizerisch anerkannte Maturität,
welche den freien Zugang zu allen Studienrichtungen der Universität, der ETH
und der pädagogischen Hochschulen ermöglicht. Die Wahl des
Schwerpunktfachs beeinträchtigt die Wahlmöglichkeiten an den Hochschulen
und Universitäten nicht. Wer nach der Maturität ein Studium an einer
Fachhochschule belegen möchte, muss in der Regel zuvor ein Praktikum im
Gebiet des zukünftigen Studiums absolvieren.
- vgl. Profil
