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Bildungsrat

Der Bildungsrat ist zuständig für strategische Entscheide im Bereich der obligatorischen Schulzeit.

  • Er beschliesst die Schwerpunkte der Bildungsziele und die Lehrpläne;
  • bewilligt kantonale Schulentwicklungsprojekte;
  • beschliesst Rahmenbedingungen zum Qualitätsentwicklungskonzept der gemeindlichen Schulen und überprüft deren Einhaltung;
  • legt die Schwerpunkte für die externe Evaluation fest;
  • befindet über den Bedarf der spezifisch kantonalen Lehrerweiterbildung in Ergänzung zum regionalen Angebot;
  • regelt generelle zeitliche Verpflichtungen wie Schulferien, Blockzeiten, Unterrichtsverpflichtung der Schülerinnen und Schüler;
  • legt die Voraussetzungen für die Anerkennung von Privatschulen fest.

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