Bildungsrat
Der Bildungsrat ist zuständig für strategische Entscheide im Bereich der obligatorischen Schulzeit.
- Er beschliesst die Schwerpunkte der Bildungsziele und die Lehrpläne;
- bewilligt kantonale Schulentwicklungsprojekte;
- beschliesst Rahmenbedingungen zum Qualitätsentwicklungskonzept der gemeindlichen Schulen und überprüft deren Einhaltung;
- legt die Schwerpunkte für die externe Evaluation fest;
- befindet über den Bedarf der spezifisch kantonalen Lehrerweiterbildung in Ergänzung zum regionalen Angebot;
- regelt generelle zeitliche Verpflichtungen wie Schulferien, Blockzeiten, Unterrichtsverpflichtung der Schülerinnen und Schüler;
- legt die Voraussetzungen für die Anerkennung von Privatschulen fest.