Zum Antrag für Sport-Toto-Jahresbeiträge 2012
Generelle Information
Der Mitteilungsbrief für die Erhebung der Mitgliederzahlen für Jahresbeiträge an bereits erfasste Sportvereine und -verbände wird gegen Ende Februar des Erhebungsjahres per Post zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt ist das Online-Formular verfügbar. Beachten Sie bitte vor dem Ausfüllen die Informationen im Mitteilungsbrief.
Gesuche um Jahresbeiträge sind bis spätestens 31. März des Erhebungsjahres einzureichen.
Vorbedingungen
Beitragsberechtigt sind Zuger Sportvereine und Zuger Sportverbände.
Besteht kein kantonaler Sportverband, erhalten zentralschweizerische Verbände sowie nationale Verbände, die im Kanton Zug domiziliert sind, Beiträge auf Gesuch hin.
Benötigte Dokumente
- Mitgliederlisten von Vereinen müssen per Post nachgereicht werden.
- Nachwuchskaderlistenvon Verbänden müssen per Post nachgereicht werden.
- Ausgefülltes Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und in jedem Fall per Post nachreichen.
- Einzahlungsschein des Sportverbandes / Sportvereins in jedem Fall per Post einreichen.
Formular(e)
Verein: Zum Antragsformular 2012
Verband: Zum Antragsformular 2012
Gesetzliche Grundlagen
Sportgesetz vom 29. August 2002
Sport-Toto-Verordnung vom 4. Oktober 2005
Andere Dokumente
- Mitteilungsbrief des Erhebungsjahres 2012
- Beispiel einer Nachwuchskaderliste für Sportverbände
Bemerkungen
Die Auszahlung der Jahresbeiträge erfolgt im Herbst des Erhebungsjahres.
Allgemeines
Die eingereichten Angaben sind wahrheitsgetreu. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sport-Toto-Subventionen.
Adresse
Amt für Sport des Kantons Zug
An der Aa 6
Postfach 3564
6303 Zug
Tel. +41 41 728 35 54
Fax +41 41 728 35 50
sport@zug.ch
