Zentralschweizer Literaturförderung
Zentralschweizer Literaturförderung
Die sechs Kantone der Zentralschweiz schreiben wiederum gemeinsam einen Literaturwettbewerb aus. Für Werkbeiträge stehen insgesamt maximal 60 000
Franken zur Verfügung.
Alle zwei Jahre schreiben die Kantone der Zentralschweiz einen Wettbewerb aus, in dessen Rahmen Werkbeiträge für Literatinnen und Literaten vergeben werden - mit der Ausschreibung 2011/12 nun bereits zum siebten Mal.
Für Werkbeiträge stellen die sechs Zentralschweizer Kantone insgesamt maximal 60 000 Franken zur Verfügung. Die Jury kann in eigener Kompetenz ein bis drei Werkbeiträge in der Höhe von je 5 000 bis 25 000 Franken vergeben, davon ein Beitrag von 5 000 bis 10 000 Franken im Sinne einer gezielten Förderung eines Erstlingswerks.
Teilnahmeberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt der Ausschreibung mindestens seit drei Jahren in der Zentralschweiz Wohnsitz hat; wer zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 10 Jahre in der Zentralschweiz Wohnsitz hatte oder Personen, deren Werk oder Tätigkeit einen engen Bezug zum Kulturraum Zentralschweiz aufweist. Eingereicht werden dürfen nur Texte aus erster Hand, die in deutscher Sprache geschrieben und bis zum Zeitpunkt des Juryentscheides unveröffentlicht sind. Alle literarischen Formen sind zugelassen, mit Ausnahme von Theatertexten. Für diese Gattung findet in einem Vierjahresrhythmus ein separater Wettbewerb statt.
Die Anmeldefrist für das Jahr 2011/2012 ist bereits abgelaufen. Die Geschäftsstelle ist die Kulturförderung des Kantons Schwyz.
